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Psychiatrie- Rekurskommission
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Willkommen bei der Psychiatrie-Rekurskommission
Die Psychiatrie-Rekurskommission ist eine unabhängige, vom Regierungsrat gewählte richterliche Instanz. Sie entscheidet über Rekurse gegen die Anordnung der - in der Regel mit einer Einweisung in die Psychiatrische Klinik der Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK)  Universitätsklinik Basel  verbundenen - fürsorgerischen Freiheitsentziehung. Im Falle der Bestätigung der Rechtsmässigkeit der Freiheitsentziehung setzt die Rekurskommission die maximal zulässige Dauer des Aufenthalts in der Klinik gegen den Willen der betroffenen Patientinnen und Patienten in der Klink fest.

Die Psychiatre-Rekurskommission entscheidet weiter über Beschwerden von Psychiatrie-Patientinnen und -Patienten gegen medikamentöse Zwangsbehandlungen.

Die Entscheidungen der Kommission erfolgen jeweils in interdisziplinär zusammengesetzten Dreiergremien.